Notfall

Eine Art Wartungsvertrag, damit Ihnen und Ihrer Familie im Notfall keine finanziellen Schäden entstehen und Patienten ggf. weiter versorgt werden.
Um die Abrechnung auch in Notfällen wie durch Unfall, Krankheit oder Rückreiseverhinderung zu ermöglichen, schliessen Sie einen Notfallvertrag ab. Dieser definiert den Eintritt eines Notfalls, ggf. die Information der Patienten, absagen von Terminen, regelt den Umgang mit Datenschutz, Kennwörtern und Zugängen und ermächtigt das IKST zur Abrechnung gegenüber Ihrer KV und Privatpatienten.